Transport von Gefahrgut

Zu jedem Transport gehören die entsprechenden Papiere. Anders als beim normalen Stückguttransport, müssen bei gefährlichen Gütern alle Daten erfasst und in den Papieren enthalten sein. Außerdem ist in ab bestimmten Stoffen und Mengen eine zusätzliche ADR Bescheinigung notwendig.
Merkblatt: Transport von Propangasflaschen im PKW von Privatpersonen
Bei dem Transport von Propangasflaschen müssen aus Sicherheitsgründen einige Punkte beachtet werden. Das nachfolgende Merkblatt gibt wertvolle Hinweise zum sicheren Transport im PKW.
> zum Merkblatt - Transport von Propangasflaschen im PKW (PDF) 799KB
Pflichtangaben beim Gefahrguttransport
Für alle beförderten gefährlichen Güter in Beförderungseinheiten muss der Absender dem Beförderer und dieser dem Fahrzeugführer ein Beförderungspapier vor Transportbeginn übergeben. Dies kann eine spezielle Ausfertigung oder ein Papier sein, das schon durch eine andere Rechtsvorschrift benötigt wird, wie zum Beispiel der Lieferschein, Frachtbrief oder das Beförderungspapier nach dem GüKG. Folgende Angaben sind vorgeschrieben und müssen in den Papieren enthalten sein:
- die Bezeichnung des Gutes einschließlich der Kennzeichnungsnummer des Stoffes
- die Klasse
- die Ziffer der Stoffaufzählung sowie gegebenenfalls der Buchstabe
- die Großbuchstaben ADR oder RID
- die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke oder der Großpackmittel (IBC)
- die Bruttomasse sowie für explosive Stoffe und Gegenstände die Nettomasse in Kilogramm oder Gramm
- den Namen und die Anschrift des Absenders
- den Namen und die Anschrift des oder der Empfänger
- eine Erklärung entsprechend den Vorschriften einer Sondervereinbarung
- eine Kopie des wesentlichen Textes einer ADR-Vereinbarung, soweit diese in Anspruch genommen wird
- die schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter)
- die Beförderungsgenehmigung ( sie wird immer dann benötigt, wenn Listengüter nach §7 GGVS, Sprengstoffe und radioaktive Stoffe zu befördern sind)
Haben Sie Fragen zum Transport von Gefahrgut?
Dr. Norman Herrmann

Technischer Leiter
Tel.: 0231 54523-195
Fax.: 0231 54523-189
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Michael Lieberum

Gefahrgutbeauftragter
Tel.: 0231 54523-146
Fax.: 0231 54523-189
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