Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es bedarf keiner nochmaligen Vereinbarung bei jeder weiteren Geschäftsbeziehung. Mit der Annahme der Ware oder Leistung durch den Käufer gelten diese Geschäftsbedingungen spätestens als angenommen. Keine Gültigkeit haben abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers von unseren Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

Sollte eine Bedingung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Preise

Die angegebenen Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Für die Füllung kundeneigener Behälter wird der jeweils gültige Zuschlag berechnet. Für alle Geschäfte sind die am Tag der Lieferung bei uns geltenden Verkaufspreise maßgebend. Für etwa nachträglich eingeführte, die Ware belastende öffentliche Abgaben bleibt eine entsprechende Nachberechnung vorbehalten. Propangaspreise sind Tagespreise und unterliegen auf den Rohstoffmärkten extremen Schwankungen. Cagogas behält sich das Recht vor, bei mehr als 10% höheren Beschaffungspreisen, ihre Preise entsprechend anzupassen. Etwaige Restinhalte in zurückgenommenen Behältern werden nicht vergütet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3. Lieferungen

Cagogas kann die Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen auch durch Dritte ausführen lassen, ohne dass dadurch die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber Cagogas berührt werden.

Erfüllungsort für die Lieferung ist die Auslieferstelle. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Die gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

Bei Selbstabholung ist der Kunde für die ordnungsgemäße Be- und Entladung des Fahrzeugs sowie die Sicherung der Ladung verantwortlich. Er wird dabei die einschlägigen Vorschriften über Unfallverhütung, Lagerung und Transport beachten.

Bei höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und amtlichen Verfügungen, ruhen die Lieferungs- und Abnahmeverpflichtungen, solange und soweit solche Hindernisse bestehen.

4. Gewährleistung

Der Käufer muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Für mangelhafte Lieferungen schulden wir Nacherfüllung, wobei wir darüber entscheiden, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung erfüllt wird. Der Käufer ist zur Abnahme der Nacherfüllung verpflichtet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

5. Haftungsbeschränkungen

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

6. Zahlungsbedingungen

Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Zahlungen gelten nur dann als rechtzeitig erbracht, wenn Cagogas am Fälligkeitstag darüber verfügen kann. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Deren Annahme erfolgt ohne Gewähr für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage. Sämtliche Kosten und Spesen trägt der Käufer.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist Cagogas berechtigt, bankübliche Fälligkeitszinsen, mindestens jedoch 8% über dem Basiszinssatz, zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens gegen Nachweis bleibt vorbehalten. Cagogas ist berechtigt, für Mahnungen kostendeckende Mahngebühren zu berechnen.

Bei Zahlungsverzug hat Cagogas, solange dieser nicht beseitigt ist, das Recht, die Lieferungen einzustellen oder nur gegen sofortige Barzahlung zu liefern.

Die Aufrechnung von Gegenansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.6.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bis zur Lieferung entstandener Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Cagogas.

Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht durch Verbindung oder Vermischung. In diesem Fall erwirbt Cagogas das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren.

Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Käufer nicht gestattet. Bei einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und bei der Verfolgung unserer Rechte zu unterstützen.

Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits jetzt zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung im ordentlichen Geschäftsverkehr ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Sollte ein dritter Lieferant verlängerten Eigentumsvorbehalt rechtswirksam geltend machen, werden uns die Forderungen insoweit abgetreten, soweit der verlängerte Eigentumsvorbehalt dritter Lieferanten die betreffenden Forderungen nicht erfasst.

Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Wirtschaftslage des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Einleitung von Insolvenzverfahren, erlischt die vom Käufer erteilte Einzugsermächtigung. In diesem Falle ist Cagogas auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Kosten der Abholung und der Verwertung der Vorbehaltsware hat der Käufer zu ersetzen. Er hat über die noch vorhandene Vorbehaltsware eine detaillierte Aufstellung zu erstellen, ebenso auch eine Aufstellung über die Drittschuldner der an uns abgetretenen Forderungen.

8. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.

Soweit nach § 38 ZPO zulässig, gilt als Gerichtsstand Dortmund als vereinbart.


Mineralölsteuer-Hinweis für Brenngas:

"Steuerbegünstigtes Mineralöl darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich a) der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft-Wärme-Kopplung) oder b) der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung dienen. Jede andere motorische Verwendung zieht steuer- und strafrechtliche Folgen nach sich."


Stand 07/2005

9. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

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Kontakt

CAGOGAS GmbH
Flughafenstr. 151
44309 Dortmund

Tel: +49 (0)231 - 5 45 23 180
Fax: +49 (0)231 - 5 45 23 189

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